Gloria Schaum-Feuerlöscher SK 9 PRO
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Gloria Schaum-Feuerlöscher SK 9 PRO
- Nach DIN EN 3
- Ergonomisch geformter, extrem stabiler Tragegriff
- Löschmittel 9 Liter Löschmittelkonzentrat
- Mit patentiertem GLORIA-Kolbenkartuschensystem
Tragbarer Aufladefeuerlöscher mit patentierter Schaum-Kolbenkartusche mit sehr guten ökologischen und wartungsfreundlichen
Eigenschaften, zugelassen nach DIN EN 3 für die Brandklassen A und B.
Bewährte Schlagknopfarmatur mit ergonomisch geformten,
extrem stabilem Tragegriff.
Ventilkörper aus hochfestem, glasfaserverstärktem Spezialkunststoff mit patentiertem
GLORIA-Kolbenkartuschensystem.
Metall-Überwurfmutter schwarz eloxiert.
Innenliegende CO2 -Treibmittelflasche mit
korrosionsbeständiger Polyethylen-Beschichtung (technische Daten mit widerstandsfähigem Laser-Printing markiert). LABS-freie
Qualitäts-Schlauchleitung mit Gewebeeinlage aus synthetischem Kautschukmaterial mit dreh- und abstellbarer Löschpistole mit
5-Lochsprühnebeldüse. Separate Unterbringung des Löschmittels in wiederbefüllbarer Kolbenkartusche.
Löschmittel: 0,18 l Schaummittel
in Kartusche + 8,82 l Wasser ohne weitere Zusätze!. Löschmittelkonzentrat ohne umweltschädigendes PFOS oder PFOA!
100%-ige
Entleerung der Kartusche durch Kolbenprinzip, Aufladung bei optimaler Vermischung innerhalb von ca. 0,5sec.
Erstaustausch
Löschmittelkonzentrat nach 10 Jahren.
Brandklasse A: Rating: 27A = 9LE Brandklasse B: Rating: 233B = 15LE Löschmitteleinheiten (LE) für die Brandklassen A+B: 9LE
Privathaushalt:
Im privaten Bereich besteht keinerlei Pflicht zum Vorhalten eines Feuerlöschers.
Für Geräte besteht demnach keine Prüfpflicht nach 2 Jahren.
Eine Prüfung oder der Austausch des Gerätes nach Ablauf der Frist ist vollkommen freiwillig.
Gewerbliche Nutzung:
Im gewerblichen Bereich ist das vorhalten von Feuerlöschern zur Erfüllung der Brandschutzbestimmungen Pflicht.
Die Bauart der Geräte und deren Anzahl variiert von Gewerbe zu Gewerbe.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft bzw. durch ein neues Gerät ersetzt werden.
Die 2 jährige Frist beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Rechnungsdatum).