Förderung für Regenwassernutzung - was muss ich wissen?
Überlegen Sie sich, eine Wassernutzungsanlage zur Nutzung von Regenwasser zu kaufen und zu errichten? Eine solche Anlage kann auf unterschiedliche Arten gefördert werden. Wo und wie gefördert wird und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihre Wassernutzungsanlage beantragen wollen, erläutern wir in diesem Beitrag.
Wichtige Fragen und Antworten
Gibt es bundesweit Förderungen für die Nutzung von Regenwasser?
Nein, bundesweit gibt es noch keine einheitliche Förderung für die Nutzung von Regenwasser. Bei manchen Städten oder Gemeinden wird die Regenwassernutzung jedoch regional unterstützt.
Wie kann eine Förderung aussehen?
Die Unterstützung kann sich in Form einer Übernahme von Teilkosten beim Bau einer Zisterne beziehungsweise Regenauffanganlage oder in Verminderung der Niederschlagsgebühr widerspiegeln. Hier ist es sinnvoll, sich bei der eigenen Stadt oder Gemeinde über eine mögliche Förderung zu erkundigen.
Wo wird die Nutzung von Regenwasser gefördert?
In beispielsweise Stuttgart, Hamburg oder Heidelberg wird direkt der Kauf einer Wassernutzungsanlage durch die Übernahme von Teilkosten gefördert. In Mannheim oder Reutlingen hingegen können durch die Errichtung einer Wassernutzungsanlage Niederschlagsgebühren gespart werden.
Beispiel Heidelberg: So läuft die Regenwasser-Förderung
Im Folgenden werden die Kosten, die Voraussetzungen und das Vorgehen für eine Förderung bei Regenwassernutzung am Beispiel von Heidelberg erklärt.
Wichtig: Dies ist ein konkretes Beispiel, die Zahlen lassen sich nicht genau so auf andere Städte übertragen! Wenn gleich man schon sagen kann, das der Prozess der Antragsstellung immer recht ähnlich ist.
Wie hoch ist die Förderung?
In Heidelberg wird ab einem Volumen von mindestens 0,5 Kubikmetern gefördert. Gewährt wird ein Zuschuss von 25 Prozent und pro Kubikmeter werden maximal 100 Euro gegeben.
Zum Vergleich: In Hamburg erhält man einen Zuschuss von 40 Prozent, bei einem Maximalzuschuss von 1.500 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung der Wassernutzungsanlage erfüllt sein?
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
- Durch die Anlage darf keine Benachteiligung von Menschen oder Umwelt vorliegen.
- Es werden nur Zuschüsse genehmigt, wenn mit dem Umsetzen des Vorhabens nach dem Zeitpunkt der Bewilligung begonnen wird. Wurde es vor der Bewilligung gestartet, wird in der Regel kein Zuschuss gezahlt.
- Die Anlage muss PVC-frei sein.
- Die DIN 1988, 1989 und TrinkwV müssen beachtet werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede natürliche und juristische Person, die eine Anlage auf dem Stadtgebiet von Heidelberg errichten möchte, ist berechtigt, einen Antrag zu stellen, auch kirchliche Einrichtungen haben dieses Recht. Wenn man selbst kein Eigentümer ist, braucht man natürlich das Einverständnis des Eigentümers.
An wen muss ich mich für eine Förderung wenden?
Den Antrag zur Förderung muss man bei der beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einreichen.
Erforderliche Unterlagen können beispielsweise sein:
- Lageplan
- Beschreibung
- Angebot mit Kostenangabe
Auch muss man die Verwendung der Zuschüsse durch Rechnungen belegen. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist für die verwaltungstechnische Umsetzung zuständig. Für die fachtechnische Umsetzung muss man sich an das Amt für Umweltschutz wenden.
Was muss im Förderungsantrag stehen?
Die Informationen, die im Antrag stehen müssen, sind überall recht ähnlich.
Begonnen wird mit den Angaben zum Antragsteller, einschließlich Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer (tagsüber erreichbar, geschäftlich und privat) sowie der E-Mail-Adresse. Im nächsten Schritt sind die Details zum Gebäude oder Grundstück erforderlich, auf dem das Vorhaben durchgeführt werden soll. Angegeben wird die genaue Adresse des Objekts und ob es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Falls ja, trägt man das Baujahr des Gebäudes ein. Es muss darüber informiert werden, ob man Eigentümer, Miteigentümer oder Mieter des Gebäudes ist. Falls letzteres der Fall ist, fügt man eine Einverständniserklärung des Eigentümers bei. Ebenso sollte der Status der Maßnahme angeben – ob ein Auftrag bereits erteilt wurde oder ob die Maßnahme schon begonnen hat. Falls weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln beantragt wurden, gibt man die Zuschussgeber und die Förderhöhe an. Zusätzlich muss man bestätigen, dass die Angaben im Antrag und den dazugehörigen Anlagen vollständig und korrekt sind. Man erklärt sich damit einverstanden, dass die Angaben zu statistischen Zwecken ausgewertet und Fotos des Grundstücks für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Man muss beachten, dass der Verwendungsnachweis über die Durchführung der Maßnahme samt Rechnungsbelegen innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Bewilligungsbescheids vorzulegen ist. Falsche Angaben oder das Versäumnis, Änderungen mitzuteilen, können zum Ausschluss von der Förderung und zur Rückzahlung eventuell bereits erhaltener Zuwendungen führen. Zuletzt unterschreibt man den Antrag mit Ort und Datum.
Zusammenfassung
- Die Förderung für Regenwassernutzungsanlagen variiert je nach Region und kann Teilkostenübernahme oder Gebührenreduzierung umfassen.
- Städte wie zum Beispiel Stuttgart, Hamburg und Heidelberg bieten Teilkostenförderungen, während in Mannheim oder Reutlingen Niederschlagsgebühren gespart werden können.
- In Heidelberg gibt es einen Zuschuss von 25% bei mindestens 0,5 m³, bis zu 100 Euro pro m³, zum Vergleich Hamburg: 40% Zuschüsse und 1.500 Euro Maximalzuschuss.
- Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Anlage keine Umwelt- oder Menschenschäden verursacht, PVC-frei ist und die Normen DIN 1988, 1989 und TrinkwV eingehalten werden; außerdem darf das Projekt nicht vor Bewilligung begonnen werden.
- Anträge können von natürlichen und juristischen Personen sowie kirchlichen Einrichtungen (in Heidelberg) gestellt werden, wobei Mieter das Einverständnis des Eigentümers benötigen
- Der Antrag muss beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz eingereicht werden, mit erforderlichen Unterlagen wie Lageplan und Beschreibung, während die fachliche Umsetzung durch das Amt für Umweltschutz erfolgt.
- Der Antrag muss Angaben zum Antragsteller, Gebäude oder Grundstück, Status der Maßnahme und weitere Zuschüsse enthalten; außerdem muss die Richtigkeit der Angaben bestätigt und der Verwendungsnachweis innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung vorgelegt werden.
